30.07.2010
Chronik


14.09.2009
Inder stirbt in Schubhaft
 
Im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel ist heute, Montag, gegen 8 Uhr, ein Schubhäftling gestorben. Der 20-jährige Inder hatte sich in Hungerstreik befunden, soll aber, laut Innenministerium, keine gesundheitlichen Auffälligkeiten gehabt haben. Eine Obduktion wurde angeordnet und soll in den nächsten Tagen durchgeführt werden.  

Der Tod des Schubhäftlings ist heute, nachdem sofort eingeleitete Reanimationsversuche fehlgeschlagen waren, gegen 8 Uhr amtlich festgestellt worden. Um 6.15 Uhr sei der Mann noch munter und ansprechbar gewesen, so der stevellvertretende Chefarzt des Innenministeriums, Jochen Rausch: "Er wurde gefragt, ob er frühstücken möchte, was er verneinte."

"Der Hungerstreik verlief völlig komplikationsfrei", so Rausch weiter, "während des Streiks war sogar eine Nahrungsaufnahme einwandfrei feststellbar." Der Häftling hat nach mehreren Wochen Gewichtsverlust über einige Tage hinweg insgesamt drei Kilogramm zugenommen.  

Seit 7. August im Hungerstreik

Der Inder war 2006 illegal eingereist und hatte um Asyl angesucht. Heuer wurde das Gesuch rechtskräftig abgelehnt und der 20-Jährige tauchte sofort unter. Am 3. August wurde er in Floridsdorf nach einem Verkehrsunfall aufgegriffen. Am 4. August wurde die Schubhaft über ihn verhängt, am 7. August trat er in den Hungerstreik.

Als Häftling sei der Mann völlig unauffällig gewesen, hieß es aus dem Anhaltezentrum. Er habe regelmäßig Besuch von Verwandten und NGO-Vertretern bekommen.
<< zurück
aktuellster Eintrag oben >> umdrehen
Gerald Grosz - 16.09.2009 - 17:02:39
Die Lücken im Fremdenpolizeigesetz gehören umgehend geschlossen. Der Staat darf sich im Bereich der Schubhaft nicht weiter erpressbar machen. Die für Insassen der Justizwacheanstalten gültige Zwangsernährung muss auch auf Schubhäftlinge ausgeweitet werden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Fremdenpolizeigesetz analog zum Strafvollzugsgesetz in diesem Bereich anzupassen. Wenn Schubhäftlinge in der Obhut des Staates mit Hungerstreiks ihre eigene Gesundheit gefährden, muss es automatisch zur medizinischen Betreuung mittels der Zwangsernährung kommen.

Für Insassen von Justizwacheanstalten gilt diese Regelung auf Basis des Strafvollzugsgesetzes bereits. Für Schubhäftlinge ist diese Maßnahme hingegen im Fremdenpolizeigesetz ungenügend geregelt, zumal hungerstreikende Schubhäftlinge zuerst in Justizwacheanstalten verlegt werden müssen, um sie einer Zwangsernährung zuzuführen.

Wenn ein Schubhäftling sein eigenes Leben in die Waagschale wirft, um seine Entlassung zu erpressen, wird ihm der Staat in Zukunft sein Menschenrecht auf Leben mittels der Zwangsernährung sichern müssen. Immerhin befinden sich Schubhäftlinge in Aufsicht des Staates.

Abg. Gerald Grosz
BZÖ-Menschenrechtssprecher
Stephan - 14.09.2009 - 22:19:03
Jetzt werden sich die Grünen und andere Gutmenschen wieder aufregen. Der arme Inder, der unbedingt in Österreich bleiben wollte. Asylgesuch abgelehnt? Uninteressant!
Wäre allerdings alles nicht passiert, hätten sie im Parlament im Jahr 2006 die Einführung der Zwangsernährung in gewissen Fällen nicht abgelehnt.
Wenn also irgendwer an dem Tod des Inders schuld ist, dann sinds jene, die die Zwangsernährung abgelehnt haben. Außerdem war er nicht seit dem 7.8. im Hungerstreik - der hat zwischendurch (siehe Gewichtszunahme) ganz brav gefuttert. Also: Pech gehabt, lieber Inder - und natürlich auch ihr Grüne, NGOs und andere Gutmenschen. Nehmt euch selbst bei der Nase!