
09.02.2010
| VKI warnt vor Lottelo | |
| Finanzministerium sieht konzessionspflichtiges Glücksspiel und weist auf mögliche Gebührenpflicht des Spielers hin - Klage anhängig | |
| Auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) findet sich eine rechtliche Beurteilung von "Lotteriespielen über Mehrwert-SMS". Das Ministerium sieht ein Spiel wie Lottelo als entgeltliches Glücksspiel an, für das man eine Konzession benötigen würde. Weiters warnt das Ministerium die Spielteilnehmer (= Loskäufer und nicht Gewinner) vor einer allfälligen Gebührenpflicht - bei Gewinn der Million in Höhe von 250.000 Euro. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - bereits eine Unterlassungsklage gegen Lottelo eingebracht. Das Gewinnspiel schafft für die ungefragten "Freunde" einen psychologischen Zwang, ebenfalls für den "Freund" mitzuspielen. Das Spiel ist einem - verbotenen - Schneeballsystem ähnlich. Insbesondere Jugendliche sind gefährdet, sich durch exzessives Spielen sogar zu verschulden. Seit einigen Wochen läuft die breite Marketing-Kampagne von Lottelo. Man gibt sich den Anschein von Nächstenliebe: Nicht der eigentliche Spieler kann gewinnen, sondern nur ein von diesem beglückter "Freund". Was von Lottelo als besonders "sozial" dargestellt wird, entpuppt sich als genialer, aber sehr gefährlicher Marketing-Trick. Ganze Freundeskreise werden nach der Methode - "wenn Du für mich spielst, dann spiele ich für Dich" - eingebunden. Denn das Motto von Lottelo lautet: "Mag er Dich, dann spielt er auch für Dich." Dieses Prinzip erzeugt einen erheblichen psychologischen Zwang bei den "Freunden", ebenfalls mitzuspielen. Daraus entsteht ein Schneeball-System. Täglich kann man neu sein Glück versuchen - täglich wird man gereizt, wieder mitzuspielen. Ist das Spiel einmal in Gang, dann kann sich Lottelo über hohe Gewinne freuen. Die Teilnehmer werden in der Regel enttäuscht werden - die Chancen zu gewinnen sind denkbar gering. Die Werbung und die Gestaltung des Spieles zielen vorrangig auf Jugendliche. Zwar muss man 16 Jahre alt sein, um mitzuspielen, doch das wird - solange man zahlt - nicht kontrolliert. Nur wenn der völlig unwahrscheinliche Fall eintritt, dass man gewinnt, ist das Alter nachzuweisen. Ist man unter 16 Jahre, bekommt man den Gewinn nicht ausbezahlt. Jugendliche werden also ohne wirksamen Schutz umworben und zum Mitspielen angeregt. "Aus den Schuldnerberatungen ist bekannt, dass solche niederschwelligen Gewinnspiele oft der Start einer Schuldnerkarriere sein können", warnt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Im Hinblick auf die Klage gibt sich Kolba optimistisch: "Wir rechnen mit einem raschen und klaren Verbot durch das Gericht. Bis aber ein Urteil rechtskräftig vorliegt, gilt unsere Warnung insbesondere an Jugendliche, nicht dem Marketing-Schmäh von Lottelo auf den Leim zu gehen!" Weitere Informationen zur Klage gegen Lottelo gibt es auch auf www.verbraucherrecht.at . |
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Dainiel Goldscheider, Lottelo GmbH - 09.02.2010 - 14:06:28
Das BMF hat nie mit uns Kontakt aufgenommen und ist an die Medien gegangen, ohne mit LOTTELO gesprochen zu haben. So mussten wir aus diesen erfahren, dass das BMF die rechtliche Zulässigkeit von LOTTELO prüft und aus dem ORF Morgenjournal, zu welchem Ergebnis diese Prüfung offenbar gekommen ist. Uns wurde weder Parteiengehör eingeräumt noch sind wir von den veröffentlichten Anschuldigungen vorab informiert worden.
Dieses Verhalten ist umso bedauerlicher, da die Rechtsansicht des BMF aus der Sicht von LOTTELO grundlegend falsch ist: Übersehen wird vom BMF, dass der Spielvertrag ausschließlich zwischen der LOTTELO GmbH und dem Spielteilnehmer (und nicht auch dem Gewinner) zustande kommt und dass der Spielteilnehmer zu keinem Zeitpunkt gewinnberechtigt ist. Offenbar hat sich das BMF noch nicht einmal die Mühe gemacht, die allgemeinen Bedingungen von LOTTELO durchzulesen. Dies zeigt sich u.a. daran, dass - unrichtig - davon ausgegangen wird, dass eine Postkartenteilnahme nur mit frankierten Postkarten möglich ist.
Auch der ORF, der im Übrigen an den Österreichischen Lotterien beteiligt ist, hat uns leider keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dafür hat er Herrn Staatssekretär Lopatka zu Wort kommen lassen, der öffentlich darüber spekulieren durfte, was passiert, wenn sich "der Spielbetreiber absetzt". Wir stellen hiermit klar, dass die LOTTELO GmbH über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt und nicht daran denkt, sich abzusetzen. Das Spiel ist mit EUR 365.000.000 (!) im ersten Jahr versichert und garantiert täglich die Möglichkeit, eine Million Euro zu gewinnen.
Wir erwarten, dass uns die Möglichkeit gegeben wird, unser Spielmodell in einem rechtsstaatlich korrekt geführten Verfahren darzustellen und uns Vorwürfe in Zukunft nicht via Medien an den Kopf geworfen werden. Wir erwarten als österreichisches Unternehmen weiter, dass sich die Politik gegenüber unserem Unternehmen nicht geschäftsschädigend äußert, ohne sich auch nur die Mühe gemacht zu haben, zumindest unsere Spielbedingungen vorher durchzulesen.
Daniel Goldscheider,
CEO LOTTELO GmbH
Das BMF hat nie mit uns Kontakt aufgenommen und ist an die Medien gegangen, ohne mit LOTTELO gesprochen zu haben. So mussten wir aus diesen erfahren, dass das BMF die rechtliche Zulässigkeit von LOTTELO prüft und aus dem ORF Morgenjournal, zu welchem Ergebnis diese Prüfung offenbar gekommen ist. Uns wurde weder Parteiengehör eingeräumt noch sind wir von den veröffentlichten Anschuldigungen vorab informiert worden.
Dieses Verhalten ist umso bedauerlicher, da die Rechtsansicht des BMF aus der Sicht von LOTTELO grundlegend falsch ist: Übersehen wird vom BMF, dass der Spielvertrag ausschließlich zwischen der LOTTELO GmbH und dem Spielteilnehmer (und nicht auch dem Gewinner) zustande kommt und dass der Spielteilnehmer zu keinem Zeitpunkt gewinnberechtigt ist. Offenbar hat sich das BMF noch nicht einmal die Mühe gemacht, die allgemeinen Bedingungen von LOTTELO durchzulesen. Dies zeigt sich u.a. daran, dass - unrichtig - davon ausgegangen wird, dass eine Postkartenteilnahme nur mit frankierten Postkarten möglich ist.
Auch der ORF, der im Übrigen an den Österreichischen Lotterien beteiligt ist, hat uns leider keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dafür hat er Herrn Staatssekretär Lopatka zu Wort kommen lassen, der öffentlich darüber spekulieren durfte, was passiert, wenn sich "der Spielbetreiber absetzt". Wir stellen hiermit klar, dass die LOTTELO GmbH über eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt und nicht daran denkt, sich abzusetzen. Das Spiel ist mit EUR 365.000.000 (!) im ersten Jahr versichert und garantiert täglich die Möglichkeit, eine Million Euro zu gewinnen.
Wir erwarten, dass uns die Möglichkeit gegeben wird, unser Spielmodell in einem rechtsstaatlich korrekt geführten Verfahren darzustellen und uns Vorwürfe in Zukunft nicht via Medien an den Kopf geworfen werden. Wir erwarten als österreichisches Unternehmen weiter, dass sich die Politik gegenüber unserem Unternehmen nicht geschäftsschädigend äußert, ohne sich auch nur die Mühe gemacht zu haben, zumindest unsere Spielbedingungen vorher durchzulesen.
Daniel Goldscheider,
CEO LOTTELO GmbH
