Mit 1. Jänner 2026 wird die Mindestsicherung in Wien umfassend reformiert und an mehreren Stellen spürbar gekürzt. Besonders hart trifft es Menschen mit Schutzstatus, größere Familien, Wohngemeinschaften und Dauerbezieher:innen, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
- Wien spart ab 2026 rund 200 Millionen Euro pro Jahr bei der Mindestsicherung.
- Subsidiär Schutzberechtigte verlieren einen Großteil ihres bisherigen Geld-Einkommens.
- Familien, WGs und chronisch Kranke müssen mit deutlich weniger Geld für Miete und Alltag auskommen.
1. Hintergrund: Was hat Wien beschlossen?
Der Wiener Landtag hat im November 2025 eine Novelle des Mindestsicherungsgesetzes beschlossen, die mit 1. Jänner 2026 in Kraft tritt. Ziel der Stadtregierung aus SPÖ und NEOS ist es, die Ausgaben für die Mindestsicherung deutlich zu senken und das System „zu straffen“.
Kernpunkte der Reform:
- Subsidiär Schutzberechtigte werden aus der Mindestsicherung in die Grundversorgung überführt.
- Die Berechnung der Wohnbeihilfe wird geändert, vor allem zu Lasten von Familien mit mehreren Kindern.
- Wohngemeinschaften werden als Bedarfsgemeinschaften behandelt und nicht mehr wie mehrere Einzelhaushalte.
- Für bestimmte Dauerleistungsbezieher:innen (z. B. chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Pensionist:innen) werden Wohnanteile erhöht und Sonderleistungen gekürzt.
In Summe soll das Mindestsicherungsbudget der Stadt dadurch von rund 1,2 Milliarden Euro auf knapp unter eine Milliarde Euro sinken – eine Einsparung von etwa 200 Millionen Euro jährlich.
2. Wie stark sind die Kürzungen im Detail?
2.1 Subsidiär Schutzberechtigte
Besonders hart trifft die Reform subsidiär Schutzberechtigte (z. B. Menschen aus Kriegsgebieten, die nicht als Asylberechtigte anerkannt sind, aber nicht abgeschoben werden können). Sie werden künftig nicht mehr aus der Mindestsicherung, sondern aus der Grundversorgung finanziert.
- Bisher konnten sie in Wien die reguläre Mindestsicherung beziehen – für Alleinstehende lag der volle Satz bei über 1.200 Euro pro Monat (inklusive Wohnanteil).
- In der Grundversorgung stehen ihnen deutlich geringere Bargeldleistungen zur Verfügung, meist nur einige Hundert Euro im Monat.
- NGOs rechnen damit, dass Betroffene damit rund zwei Drittel ihres bisherigen Geld-Einkommens verlieren.
Betroffen sind tausende Menschen in Wien, darunter viele Kinder und Personen mit hohem Betreuungsbedarf. Organisationen warnen, dass Integration, Sprachkurse und der Zugang zum Arbeitsmarkt damit erheblich erschwert werden.
2.2 Familien mit Kindern
Familien bekommen die Kürzungen vor allem über eine neue Berechnung der Wohnbeihilfe zu spüren. Künftig wird bei der Anrechnung nicht nur der Anteil der Erwachsenen, sondern auch der Anteil der Kinder berücksichtigt.
- Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto geringer fällt die ergänzende Wohnbeihilfe aus.
- Für Großfamilien kann das mehrere Hundert Euro pro Monat weniger bedeuten.
- Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt wie Wien erhöht das das Risiko von Mietrückständen und Delogationen.
Hilfsorganisationen betonen, dass Kinder nichts für die finanzielle Situation ihrer Eltern können und warnen vor wachsender Kinderarmut.
2.3 Wohngemeinschaften (WGs)
Bisher wurden Personen in einer WG bei der Mindestsicherung wie mehrere Einzelhaushalte behandelt – jede Person hatte Anspruch auf den vollen Satz für Alleinstehende. Das ändert sich mit 2026 grundlegend.
- WGs gelten künftig als Bedarfsgemeinschaften, ähnlich wie Paare oder Familien.
- Statt mehrerer voller Einzelsätze wird nur noch ein gemeinsamer Satz zugrunde gelegt, der dann auf die Personen verteilt wird.
- Dadurch sinkt der Betrag pro Person deutlich; die Stadt rechnet allein hier mit hohen Einsparungen.
Ausnahmen sind vor allem betreute Wohnformen, etwa für Menschen mit Behinderungen, oder spezielle Konstellationen wie Alleinerziehende in Mehrgenerationenhaushalten.
2.4 Dauerleistungsbezieher:innen
Dauerleistungsbezieher:innen – etwa chronisch kranke Menschen, bestimmte Personen mit Behinderungen oder Pensionist:innen mit sehr niedrigen Einkommen – stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und sind oft langfristig auf Mindestsicherung angewiesen.
- Für sie steigt der Wohnkostenanteil, der von der Mindestsicherung gegen Wohnbeihilfen gegengerechnet wird.
- Bestimmte Sonderleistungen wie zusätzliche Zahlungen für Pensionist:innen werden reduziert oder nur noch anteilig gewährt.
- Gerade diese Gruppen haben oft hohe Fixkosten (Miete, Medikamente, Pflege) und wenig Spielraum im Budget.
Sozialorganisationen warnen, dass bereits kleine Kürzungen existenzgefährdend sein können und dass es ohne Übergangsregelungen zu einer Zunahme von Verschuldung und Wohnungslosigkeit kommen kann.
3. Wer bezieht in Wien Mindestsicherung?
Mindestsicherung ist eine letzte soziale Absicherung für Menschen mit sehr niedrigem oder keinem eigenen Einkommen. In Wien sind rund 100.000 bis 150.000 Personen zumindest zeitweise auf diese Unterstützung angewiesen.
Typische Gruppen sind:
- Alleinerziehende und ihre Kinder
- Menschen mit geringen oder unregelmäßigen Einkommen (Aufstocker:innen)
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen
- Langzeitarbeitslose oder Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen
- Menschen mit Flucht- oder Schutzstatus
Die Leistung ist in der Regel befristet und muss regelmäßig neu beantragt werden. In vielen Fällen handelt es sich nicht um reinen „Sozialbezug“, sondern um eine Ergänzung zu niedrigem Erwerbseinkommen, um das gesetzliche Existenzminimum zu erreichen.
4. Begründung der Stadt: Warum wird gekürzt?
Die Wiener Stadtregierung begründet die Reform vor allem mit budgetären Zwängen und dem Ziel, das System langfristig finanzierbar zu halten.
- Die Mindestsicherungsausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen – auch durch steigende Wohnkosten, Teuerung und wachsende Bevölkerungszahlen.
- Mit der Reform sollen rund 200 Millionen Euro pro Jahr eingespart und Mittel „gezielter“ eingesetzt werden.
- Die Stadt argumentiert, dass Wien nicht dauerhaft als einziges Bundesland deutlich höhere Sozialstandards finanzieren könne als der Rest Österreichs.
Offiziell wird betont, niemand solle durch die Reform „in die Obdachlosigkeit getrieben“ werden. Kritiker:innen halten dagegen, dass genau dieses Risiko für viele Betroffene steigt.
5. Kritik und Einschätzungen von Expert:innen
Sozialorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Armutsexpert:innen kritisieren die Reform zum Teil sehr scharf.
- Sozialorganisationen sehen in den Kürzungen eine reale Gefahr, dass Menschen ihre Miete nicht mehr zahlen können und in Wohnungslosigkeit geraten. Sie sprechen von einem „Rückbau sozialer Sicherheit“.
- Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass eine derartige Systemänderung ohne ausführliches Begutachtungsverfahren beschlossen wurde und Übergangs- oder Härtefallregelungen fehlen.
- Hilfswerke für Geflüchtete und Schutzberechtigte warnen, dass die Verlagerung in die Grundversorgung Integration massiv erschwert, weil Betroffene kaum noch Spielraum für Sprachkurse, Mobilität oder Weiterbildung haben.
- Armutsforscher:innen weisen darauf hin, dass Sozialleistungen nicht nur Kostenfaktor, sondern auch wirtschaftlicher Stabilitätsanker sind: Jeder Euro Mindestsicherung fließt direkt in den lokalen Konsum und verhindert oft teurere Folgekosten durch Schulden, Krankheit oder Wohnungslosigkeit.
Gemeinsam ist den meisten kritischen Stimmen die Sorge, dass Menschen mit ohnehin geringen Ressourcen die Hauptlast der Einsparungen tragen und dass die Reform sozial unausgewogen ist.
6. Fazit: Wie hart fällt die Kürzung wirklich aus?
Die Kürzung der Mindestsicherung 2026 in Wien ist für die Stadtfinanzen deutlich spürbar – rund 200 Millionen Euro Einsparung pro Jahr – und für viele Betroffene noch viel spürbarer. Subsidiär Schutzberechtigte verlieren einen großen Teil ihres bisherigen Geld-Einkommens, Familien und WGs müssen mit geringeren Wohnbeihilfen auskommen, und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sind mit höheren Eigenanteilen bei den Wohnkosten konfrontiert.
Ob und wie stark sich die Reform in steigender Armut, mehr Delogationen und wachsender Wohnungslosigkeit zeigt, wird sich erst nach einigen Jahren genau beurteilen lassen. Klar ist: Die Spielräume für Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden ab 2026 deutlich kleiner.
FAQ: Kürzung der Mindestsicherung 2026 in Wien
Was ändert sich bei der Mindestsicherung in Wien ab 2026?
Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Regeln für die Mindestsicherung in Wien. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten statt Mindestsicherung nur mehr Grundversorgung, die Berechnung der Wohnbeihilfe wird zu Lasten von Familien angepasst, Wohngemeinschaften gelten als Bedarfsgemeinschaften und für bestimmte Dauerleistungsbezieher:innen steigen Wohnanteile und werden Sonderleistungen gekürzt.
Wie viel spart Wien durch die Reform?
Laut Stadtregierung sollen durch die Reform rund 200 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden. Die Gesamtausgaben für die Mindestsicherung sollen damit von etwa 1,2 Milliarden Euro auf knapp unter eine Milliarde Euro sinken.
Wer ist am stärksten von den Kürzungen betroffen?
Am stärksten betroffen sind subsidiär Schutzberechtigte, die von der Mindestsicherung in die deutlich niedrigere Grundversorgung wechseln, sowie Familien mit mehreren Kindern, deren Wohnbeihilfe sinkt. Auch Menschen in Wohngemeinschaften und Dauerleistungsbezieher:innen mit hohen Fixkosten spüren die Kürzungen besonders deutlich.
Was bedeutet die Einstufung von WGs als Bedarfsgemeinschaft?
Wenn Wohngemeinschaften als Bedarfsgemeinschaft gelten, wird nicht mehr für jede Person der volle Satz für Alleinstehende berechnet. Stattdessen gibt es einen gemeinsamen Höchstsatz, der auf alle Personen verteilt wird. Dadurch reduziert sich die Mindestsicherung pro Person und es bleibt weniger Geld für Miete und Lebenshaltungskosten.
Was passiert mit subsidiär Schutzberechtigten?
Subsidiär Schutzberechtigte, die bisher Mindestsicherung beziehen konnten, werden ab 2026 grundsätzlich in die Grundversorgung überführt. Die dort vorgesehenen Leistungen sind wesentlich niedriger und enger zweckgebunden. Für viele Betroffene bedeutet das einen Verlust von einem großen Teil ihres bisherigen verfügbaren Geldes im Monat.
Welche Unterstützung gibt es, wenn die Miete nicht mehr leistbar ist?
Wer durch die Kürzungen in Zahlungsschwierigkeiten gerät, kann sich an Beratungsstellen wie Sozialorganisationen, Schuldnerberatung, Wohnungslosenhilfe oder an die Bezirkssozialarbeit wenden. In Einzelfällen sind Überbrückungshilfen, Ratenvereinbarungen oder vorbeugende Maßnahmen gegen Delogation möglich, einen generellen Anspruch auf Ausgleich aller Kürzungen gibt es aber nicht.
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